Umzugstipps: Alles für Ihren Umzug
Alles für Ihren Umzug
Haben Sie ein Haus gekauft oder ziehen in eine neue Wohnung um? Dann haben Sie viel zu organisieren. Damit Sie den Kopf frei haben, sich um alles zu kümmern, haben wir bei der Autovermietung Arndt für Sie eine Checkliste erstellt, die Ihnen dabei hilft, nichts Wichtiges zu vergessen. Fangen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen an, kündigen Sie z. B. rechtzeitig Ihre Wohnung, melden Ihre Versicherungen um und organisieren einen Transporter. Ein Umzug lässt sich auch immer gut damit verbinden, sich von alten Geräten oder Möbeln zu trennen, die sich über die Jahre im Keller oder auf dem Dachboden angesammelt haben. Entsorgen Sie diese doch gleich mit Ihrem gemieteten Fahrzeug. Mit unserer Checkliste haben Sie alle wichtigen Punkte auf einen Blick zur Planung Ihres Umzugs.
Umzug-Checkliste (PDF | 595 kb)
Wir bei der Autovermietung Arndt haben für Sie einen Umzugsflyer erstellt, mit dem Sie ganz leicht den Laderaum verschiedener Transporter und LKW vergleichen können. So finden Sie direkt das richtige Fahrzeug für Ihren Transport oder Umzug.
Umzug-Flyer Laderaum (PDF | 938 kb)
Gesetzliche Bestimmungen für das Fahren eines Transporters oder LKWs
Im Straßenverkehr gelten einige Regeln, die Sie beachten sollten, wenn Sie einen unserer Transporter oder LKW angemietet haben. Für Deutschland sind dies die folgenden:
- StVO - Straßenverkehrsordnung
- StVG - Straßenverkehrsgesetz
- StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung
- FeV - Fahrerlaubnisverordnung
Beachten Sie bitte folgende Punkte während Sie das Fahrzeug führen:
- Führerscheinklassen
Welchen Führerschein benötige ich zum Führen eines Transporters oder LKWs?
Folgende Führerscheinklassen sind für das Führen eines Transporters oder LKWs erforderlich:
- C1: Führerscheinklasse B, Mindestalter: 19 Jahre
- C1E: Führerscheinklasse C1, eingeschlossene Klassen: BE, D1E (sofern zum Führen von Klasse D1 berechtigt), Mindestalter: 19 Jahre
- C: Führerscheinklasse B, eingeschlossene Klassen: C1, Mindestalter: 21 Jahre
- CE: Führerscheinklasse C, eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T, D1E (sofern zum Führen von Klasse D, D1 und DE berechtigt), Mindestalter: 21 Jahre
- Lenk- und Ruhezeiten
Müssen während der Fahrt Pausen eingelegt werden?
Lenk- und Ruhezeiten sind gültig für Fahrer, die Fahrzeuge von 2,8t bis 3,5t bzw. Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht führen. Bei einer Überschreitung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten drohen Strafen. Die Höhe dieser Strafen ist abhängig vom Tatbestand.
- Nach viereinhalb Stunden muss die Fahrt für 45 Minuten unterbrochen werden. Diese Pause darf auch aufgeteilt werden: 1. Abschnitt mindestens 15 Minuten und 2. Abschnitt mindestens 30 Minuten Pause.
- Die maximale Tageslenkzeit von neun Stunden ist einzuhalten und darf maximal zweimal pro Woche auf maximal zehn Stunden verlängert werden.
- Bei einem Fahrer: Innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden muss eine Tagesruhezeit von mindestens elf Stunden eingelegt werden. Diese kann bis zu dreimal pro Woche auf neun Stunden verkürzt werden.
- Bei zwei oder mehr Fahrern: Innerhalb eines Zeitraums von 30 Stunden muss eine Tagesruhezeit von mindestens neun Stunden eingelegt werden.
- Bei einer Sechs-Tage-Woche darf die Wochenlenkzeit maximal 56 Stunden nicht überschreiten. Davon dürfen maximal zwei Tage zehn Stunden und die restlichen Tage neun Stunden dauern.
- Bei einer Doppelwoche beträgt die maximale Lenkzeit 90 Stunden.
- Fahrverbote
Darf ich mit einem LKW am Sonntag fahren?
Ein generelles Fahrverbot besteht Sonn- und Feiertags zwischen 0 Uhr und 22 Uhr, in Ferienzeiten zum Teil auch samstags, für:
- LKWs über 7,5t
- LKWs mit Anhänger
- Hinweise zum Fahren mit einem LKW
Worauf muß ich beim Fahren eines LKWs achten?
Bitte beachten Sie bei Fahrten mit einem LKW diese Punkte:
- Bitte greifen Sie beim Rangieren immer auf einen Einweiser zurück.
- Denken Sie an die besonderen Fahrzeughöhen unserer Mietfahrzeuge.
- Maut
Welche Fahrzeuge müssen in Deutschland Maut zahlen? Was muss im Ausland beachtet werden?
Am 1.10.2015 wurde die Gewichtsgrenze für mautpflichtige LKW auf 7,5t zulässiges Gesamtgewicht gesenkt. Die Höhe der Maut ist abhängig von der Schadstoffklasse, der Anzahl der Achsen und der Länge der mautpflichtigen Strecke. Folgende unserer Fahrzeuggruppen sind demnach mautpflichtig:
- AB T6
- Achtung: auch bei 7,49t liegt bei Nutzung der Anhängerkupplung die Mautpflicht vor.
Halteverbotzonen und Umzugszubehör
Halteverbotszonen
Für den reibungslosen Ablauf Ihres Umzugs zählt auch, dass Sie einen ausreichend großen Parkplatz für Ihren gemieteten Transporter oder LKW am besten unmittelbar vor dem Haus finden. Dies können Sie ganz einfach sicherstellen, indem Sie rechtzeitig ein vorübergehendes Halteverbot beantragen. Hierzu brauchen Sie nur einen Dienstleister, den Sie mit der Aufstellung der Halteverbotsschilder beauftragen. Dieser stellt die Schilder für Sie am beantragten Ort für die vereinbarte Dauer auf und holt diese nach dem Umzug wieder ab. So können Sie ganz entspannt umziehen und brauchen sich um nichts zu kümmern.
Umzugszubehör
Ob den Karton für die sichere Verwahrung Ihres Hab und Guts, den Spanngurt für das sichere Verzurren im Transporter oder die Sackkarre für den entspannten Transport zwischen Wohnung und Transporter – wir bieten Ihnen gerne das passende Zubehör für Ihren Umzug an. Die Preise für die verschiedenen Umzugshilfen finden Sie in unserer Preisliste.